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Die wichtigsten Regeln zur Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften:

  • Während des Trainings muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen gewährleistet sein.

  • Bei Sportarten, welche in der gesamten Anlage durchgeführt werden und bei der sich die Teilnehmer durch die Anlage bewegen (z. B. Handball, Basketball, Volleyball, Tischtennis, Badminton), muss eine Trainingsfläche von 40qm pro Person zu Verfügung stehen. Der Übungsleiter/-in ist in diese Anzahl miteinzurechnen.

  • Bei Sportarten, bei welchen der individuelle Standort beibehalten wird, z. B. auf persönlichen Matten oder Übungen an festen Geräten, muss eine Fläche von mindestens 10qm pro Person zur Verfügung stehen.

  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen.

  • Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden

  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei sind Abstandsregelungen und Hygienerichtlinien einzuhalten

  • Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen.

  • Umkleiden und Gemeinschaftsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Falls Toiletten die Einhaltung des Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
     

       Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
 

  • die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

  • die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

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